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Wie sicher sind Fonds?

von | Apr. 10, 2020

Grundlegende Sicherung: Fonds sind Sondervermögen
Wichtige Bestimmungen zum Schutz des Fondsvermögens und damit der Anteile der Anleger enthält das in Deutschland geltende Investmentgesetz (InvG). Eine der wichtigsten Vorgaben: Die Einlagen der Fondsanleger werden als Sondervermögen getrennt vom Vermögen der Fondsgesellschaft geführt. Fondsgesellschaften müssen das Kapital bei unabhängigen Depotbanken hinterlegen. Dieser Sicherheitsmechanismus verhindert, dass das Anlagevermögen im Falle einer Insolvenz zur Konkursmasse gerechnet wird. Die Anleger haben demnach im Falle eines Ausfalls zuerst Zugriff auf Ihr Kapital.

Wichtig ist es, den Unterschied zu Verlusten zu beachten, die durch Kursschwankungen der vom Fonds erworbenen Wertpapiere entstehen. Das Risiko schwankender Kurse trägt der Anleger, belohnt wird er dafür im Erfolgsfall mit einer entsprechend höheren Rendite. Ein gutes Fondsmanagement kann Gewinnchancen und Risken durch Portfolioanpassungen der Marktlage anpassen. Durch das im Vergleich zum einzeln geführten Depot größere Volumen eines Investmentfonds ergeben sich so größere gestalterische Spielräume. Dies gilt aber nur für aktiv gemanagte Fonds. Passiv gemanagte Fonds oder Indexfonds und ETFs bilden die Entwicklung des Aktien- oder Anleihenmarktes ab; Eingriffe durch das Fondsmanagement sind bei solchen Finanzprodukten nicht vorgesehen.

Indexfonds und ETFs beinhalten zudem weitere Risiken: Indexfonds und Index können sich unterschiedlich entwickeln, dieser Effekt wird „Tracking Error“ genannt. Die bei indexorientierten Fonds enthaltenen Swap-Geschäfte beinhalten zudem das Risiko eines Ausfalls des Partners, das „Kontrahentenrisiko“. Bei diesen Swap-Geschäften greift der Schutz der Fondsanteile als Sondervermögen nicht.

Anlegergelder in „Sondervermögen“ geschützt
Die Fondsidee der „Risikostreuung“ wurde bereits im Jahre 1774 erstmalig von dem niederländischen Kaufmann Adriaan van Ketwich erfolgreich umgesetzt. Knapp 250 Jahre später sind in Deutschland fast 900 Milliarden Euro in zum öffentlichen Vertrieb zugelassenen Publikumsfonds gebunden, bei denen es sich rechtlich gesehen um ein „Sondervermögen“ handelt. Das bedeutet: Die Einlagen der Fondsanleger werden vom Vermögen der Kapitalanlagegesellschaft (KAG) getrennt verwahrt und sind dadurch im Falle einer Insolvenz der KAG vor dem Zugriff der Fondsgesellschaft oder deren Gläubiger geschützt. Dadurch entfällt für den Anleger das z.B. bei Zertifikaten übliche Ausfallrisiko des Emittenten (Emittentenrisiko).

Anlegerschutz
Aus Anlegerschutzgründen unterliegen Fonds ganz besonders strengen gesetzlichen Vorgaben und Dokumentationspflichten. So dürfen z.B. nach dem Prinzip der Risikostreuung maximal 5% („5-Prozent-Klausel), in Ausnahmefällen bis zu 10% des Anlagevermögens in einzelne Wertpapiere fließen. Die fondsspezifischen Anlagegrundsätze werden in den Verkaufsprospekten genau niedergelegt. Darüber hinaus sind die Fondsgesellschaften regelmäßig angehalten, Anleger in (Halb)-Jahresberichten umfänglich über die getätigten Transaktionen sowie die Entwicklung und Aufteilung des Fondsvermögens zu informieren.